Donnerstag, 21. August 2014

Sie sprechen vom »Schutz der Frauen« — und meinen damit ...?

Prostituierte sollen sich künftig bei den Behörden registrieren lassen. Die Betreiber von Bordellen müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys sollen verboten werden. Das sieht die Reform des Prostitutionsgesetzes vor, auf die sich die Koalitionsparteien am Donnerstag einigten. [...]

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, mit der Neuregelung werde es „erstmalig klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen.“
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Dieses ganze moralisierende Geschwurbel verdient nur eine Antwort, die Kommentarposter Rainer B. bereits gegeben hat:
Die Meldepflicht für Prostituierte bewirkt insbesondere zwei Dinge:

1. Die Besteuerung der Damen wird sichergestellt.
2. Ein Ausstieg aus der Prostitution ist damit praktisch ausgeschlossen.

Der mieseste Zuhälter ist eben immer noch der Staat.
Chapeau. Touché! 


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