Freitag, 17. Januar 2014

Das Gefängnis in Lucasville

... erklärte McGuire um 10.53 Uhr (Ortszeit) für tot, berichtet »Die Presse« in einem Artikel über die Austestung einer neuen Hinrichtungs-Giftspritze am (zunächst noch) lebenden Objekt:
Im US-Bundesstaat Ohio ist ein Häftling mit einem nie zuvor getesteten Gift-Cocktail hingerichtet worden. US-Medien zufolge rang der 53-jährige Dennis McGuire am Donnerstag mehr als zehn Minuten lang mit dem Tod. Seine Anwälte hatten zuvor gewarnt, dass die Wirkung der verwendeten Medikamente nicht bekannt sei und McGuire grausam ersticken könnte.

[...] Bei der Hinrichtung verwendete die Anstalt eine Mischung aus dem Beruhigungsmittel Midazolam und dem Schmerzmittel Hydromorphon. Die tödliche Kombination war in den USA noch nicht zum Einsatz gekommen. Ohio sucht wie andere Bundesstaaten nach einem Ersatz für die bisher verwendeten Präparate europäischer Pharmaunternehmen, die deren Gebrauch bei Hinrichtungen verboten haben. (...]

McGuire hatte 1989 eine schwangere Frau vergewaltigt und ermordet. Fünf Jahre später wurde er für das Verbrechen zum Tode verurteilt. McGuire hatte sich erfolglos gegen die Vollstreckung des Urteils gewehrt. Ein Bundesrichter in Ohio befand, es gebe keine Beweise für ein "substanzielles Risiko", dass der Verurteilte "starke Schmerzen" empfinden werde.
Nun, Bundesrichter können bedauerlicherweise irren, was aber — für sie glücklicherweise — keinerlei Konsequenzen hat, denn die Unantastbarkeit von Richtern ist ein hohes Gut jeder freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und daher auch selbstmurmelnd der USAn, welche doch, wie wir wissen, der Hort der Demokratie und der Menschenrechte schlechthin sind. Man nehme bloß mal versuchsweise an, ein Anästhesist verschätzte sich in den Konsequenzen einer Narkose ähnlich krass ... na, der hätte einen Schadenersatzprozeß, der sich gewaschen hätte! Aber natürlich ist so ein Richter, was Wirkungen und möglicherweise unerwünschte Nebenwirkungen tödlicher Gift-Cocktails betrifft, ein blutiger Laie. dessen ungeachtet darf er autoritativ entscheiden, was Sache ist, und wird dafür nicht zur Verantwortung gezogen.

An den Artikel schließt sich eine lebhafte Leserdiskussion, die in vermutbaren Bahnen verläuft. Den einen, die darauf hinweisen, daß ein Rechtsstaat eigentlich — quod erat demonstrandum — keine grausamen Zu-Tode-Quälereien veranstalten darf, wird von anderen grimmig entgegengehalten: »Warum soll so ein Individuum nicht annähernd das gleiche durchmachen wie sein Opfer?«

Die naheliegende Antwort: »Weil der Staat dann selbst wie ein Verbrecher agiert«, verhallt natürlich im Chor derer, die »Recht geschieht ihm!« rufen. Irgendwie ist das alles recht hoffnungslos ...

15 Kommentare:

FDominicus hat gesagt…

Tja da hat man es leichter wenn man den Staat sowieso schon für einen Verbrecher hält. Da macht dann ein Mord mehr oder weniger den Kohl auch nicht mehr fett.

SF Leser hat gesagt…

Ja, ich bin ja oft mit Ihnen, aber hier doch mal nicht.

Wen bekümmert es, daß der Delinquent ohne ein seliges Lächeln auf den Lippen dahingeschieden ist?

Daß er etwas das Gesicht verzogen hat? Schmerzen dürften bei den injizierten Medikamenten aufgrund schon vorhandener Bewußtlosigkeit wohl nicht spürbar gewesen sein.

Ihre „naheliegende“ Antwort:: »Weil der Staat dann selbst wie ein Verbrecher agiert« verstehe ich nun aber auch nicht, denn sperrte man den Delinquenten bis zum Lebensende ein, denn dann handelte der Staat ja auch verbrecherisch: Er beraubt einem Menschen seine Bewegungsfreiheit?

Also besser doch nur Du, du sagen und ihn laufenlassen...


Grüße

Le Penseur hat gesagt…

@SF Leser:

Wen bekümmert es, daß der Delinquent ohne ein seliges Lächeln auf den Lippen dahingeschieden ist?

Mich »bekümmert« nicht der Mangel eines seligen Lächelns, sondern

1. die Unverfrorenheit, mit der ein Delinquent als Versuchskarnickel für eine neue Giftmischung verwendet wird. Das ist »Rechtsstaat« auf dem Niveau von Dr. Mengele oder chinesischer Staatsgefängnisse, die Delinquenten als Organspende-Depots ausweiden; sowie

2. die Unverfrorenheit, mit der Hinrichtungen in diesem angeblichen »Hort der Demokratie« überhaupt stattfinden und noch verteidigt werden. Denn eine Hinrichtung ist nichts anderes als Rachejustiz. Daß das mit dem Wieselwort »Sühne« behübscht wird, macht's nicht besser. Etwas zu sühnen, setzt nämlich freiwilligkeit voraus, und daß der Delinquent freiwillig die Spritze setzen ließ, nehme ich nicht an. eines »Zwangssühnung« ist nichts anderes als Schadenersatz und/oder Strafe. als Schadenersatz ist die Tötung eines Täters denkunmöglich, und auch als Strafe ungeeignet.

... denn sperrte man den Delinquenten bis zum Lebensende ein, denn dann handelte der Staat ja auch verbrecherisch: Er beraubt einem Menschen seine Bewegungsfreiheit?

Dieses Argument ist ziemlich daneben, denn die Freiheitsberaubung erfolgt nicht, weil der Staat es so lustig findet, jemanden einzusperren, sondern weil so eine Gefahrenprävention möglich ist. Wo diese anders als durch Gefängnisstrafe erreichbar ist, ist selbstverständlich auch keine Gefängnisstrafe anzuwenden.

»Der Staat« hat nämlich kein Eigeninteresse, Täter zu bestrafen, sondern nur eine Schutzfunktion für die Nicht-Rechtsbrecher, also die potentiellen Opfer. Dieses Schutzinteresse findet aber notwendig im Lebensrecht des Täters eine Grenze, denn kein Opfer »rechtfertigt« die Ermordung eines Menschen. Rechtfertigen kann Notwehr oder Nothilfe — wenn anders ein Verbrechen nicht verhindert (oder wenigstens in Dauer oder Intensität verkürzt) werden kann.

Wenn daher die vergewaltigte Frau dem Vergewaltiger ein Messer in den Bauch rammt, oder ihn ein Passant erschießt, finde ich das ganz okay. wer Verbrechen begeht, muß davon ausgehen, daß das Opfer oder ein helfender Dritter dies zu verhindern trachtet.

Nur im fall eines 1989 begangenen Verbrechens ist ein Hilfeleistung durch Setzung einer Giftspritze im Jahr 2014 einfach eine zu blöde Argumentation, um ernstgenommen zu werden. Hier kann es also nur um Präventionsfragen gehen.

Zu behaupten, daß Verbrechen durch Todesstrafen — und insbesondere durch eine nach 24 Jahren vollzogene Todesstrafe mittels ungetesteter Giftspritze — am effektivsten verhindert werden, ist entweder zynisch oder vertrottelt (sorry!) ...

Wenn der Staat sowas trotzdem tut, dann begibt er sich auf das Niveau einer Verbrecherorganisation à la Mafia. Mag sein, daß das manche durchaus begrüßen — ich jedenfalls nicht!

Anonym hat gesagt…

Nun, ich muß gestehen Ihre Enpfindlichkeit hier nicht ganz nachvollziehen zu können.
Wo ist Ihre Betroffenheit als die in "Nürnberg" verurteilten "Kriegsverbrecher" straguliert (nicht gehenkt) wurden? Von den sadistischen Menschenversuchen an Kriegsgefangegen in der "befreiten" brd wollen wir doch gar nicht erst reden.
Zu Tode Foltern ist doch "beste" Tradition in den USA!

Was mir nicht schmeckt an der Aufbauschung des Falles, ist, daß es den Guttis nicht um den bedauerlichen Mißgriff, sondern um die Abschaffung der Todestrafe ingesamt geht: die Todestrafe soll allein den unschuldigen Opfern von Gewaltverbrechern vorbehalten sein. Da kräht dann keiner der Guttis danach, wie lange die Opfer gelitten haben mögen ...
Kreuzweis

quer hat gesagt…

Man kann es auch so ausdrücken:

Wer anderer Leute willkürlich Leben nimmt, der hat sein persönliches Recht auf Leben verwirkt und ist der Gnade ausgeliefert.

Ich bin kein Anhänger der Todesstrafe, kann sie aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren nachvollziehen.

Ebenfalls: Jedem Bürger/Einwohner eines US-Staates ist diese Möglichkeit bekannt. Das Risiko ist also berechenbar und wird offenbar in Kauf genommen.

Allerdings: Die Art zu Tode zu kommen, sollte extrem kurz und schmerzlos sein. Je nachdem, erfordert das max. 5 Minuten.

Le Penseur hat gesagt…

@Kreuzweis:

Wenn Sie diesen Blog verfolgen, dann werden Sie zweifellos schon kritische Bemerkungen zu den sogen. Nürnberger Prozessen gelesen haben. Und Kritik an der Behandlung von deutschen Kriegsgefangenen (z.B. im Rheinland) und am Bombenterror gegen Zivilisten (z.B. in Dresden) ebenso.

Kritik an den Foltermethoden der USA und ihrer Alliierten wurde mehrfach thematisiert, und ich gebe Ihnen auch recht, daß all dies sich zu einem alles andere als vorteilhaften Gesamtbild der USA und ihrer heuchlerischen Überlegenheitsattitüde als Hort der Freiheit und der Menschenrechte kombiniert.

Mir angesichts all dieser Postings (und vieler anderer) zu unterstellen, ich betriebe die Sache der »Guttis«, entbehrt wohl jeglicher Grundlage.

Nur kann das m.E. nicht mit der Frage der Todesstrafe — und zwar weder prinzipiell, noch in der zusätzlichen Problematik ihrer Vollstreckungsform — gemixt werden.

Daß und warum ich kein anhänger der todesstrafe bin, habe ich an vielen Orten bereits geäußert. Und warum ich diese Art ihrer Vollstreckung als barbarisch ansehe, brauche ich wohl nicht nochmals zu erklären.

Alldas, dies ist mir bewußt, wird jemanden, der Strafen als Racheakte zur Besänftigung seines Gemütes versteht, nicht umstimmen. Nur — warum müssen Sie Ihr Gemüt in dieser Weise besänftigen? War das Vergewaltigungsopfer Ihre Frau, oder eine nahe Verwandte? Wohl kaum.

Also haben Sie ebensowenig »Recht«, jetzt wutentbrannt eine möglichst grausame Hinrichtungsmethode zu urgieren, wie ich. Dem unbeteiligten Dritten ziemt nüchterne Obejktivität (die vom Betroffenen / Angehörigen nicht verlangbar ist, denn das wäre unmenschlich).

Und diese nüchterne Obejktivität sagt, x-fach belegt: die Todesstrafe ist unter normalen Umständen ein sehr ungeeignetes Mittel, künftige Verbrechen zu verhindern. Ich sage ausdrücklich: »unter normalen Umständen«, denn es gibt eben auch andere, in denen z.B. standrechtliche Erschießungen durchaus unvermeidliche Mittel werden können.

Bei den in den USA oft jahrzehntelang aufgeschobenen Hinrichtungen hingegen geht es nicht um Aufruhr und Bürgerkrieg, sondern um »normale« Kapitalverbrechen. Vor diesen sind potentielle Opfer natürlich durch die Polizei und die Gerichte zu schützen, und wenn es nicht anders geht, durch lebenslängliche Haft unter unerfreulichen Bedingungen. Daß ein Häftling z.B. einen Schadenersatz ans Opfer und seine Haftkosten durch verschärfte Zwangsarbeit decken muß — warum denn nicht?!

Aber einen Verbrecher umzubringen löst weder die Probleme des Opfers noch dessen Angehöriger, sondern schafft nur zusätzliche Probleme in den immer wieder vorkommenden Fällen von Justizirrtümern.

Denken Sie bspw. an den Fall Paul House, wo den 22 Jahre in der Todeszelle sitzenden Verurteilten nur ein inzwischen möglich gewordener DNA-Test, der seine Unschuld bewies, vor der Hinrichtung bewahrte (häheres hier).

... die Todestrafe soll allein den unschuldigen Opfern von Gewaltverbrechern vorbehalten sein

Sorry, aber das ist lupenreine Polemik.

@quer:

Wer anderer Leute willkürlich Leben nimmt, der hat sein persönliches Recht auf Leben verwirkt und ist der Gnade ausgeliefert.

Nein. Denn auch wer eigentum anderer nimmt, hat deswegen sein persönliches Recht auf Eigentum nicht verwirkt. Auch der, der Sie bei einer Schlägerei verletzt, darf nachher nicht »zur Strafe« zum Krüppel geschlagen werden. Wer eine Rechtsordnung in dieser Weise aufbauen würde, käme damit fatal nahe an das heran, was anhänger der religion des Friedens bei uns einführen wollen.

Und ich hoffe nicht, daß ihnen das als erstrebenswertes Ziel vor Augen schwebt ...

Anonym hat gesagt…

Ich gesteh, meinen Kommentar zu schnell hingeschludert zu haben und beim "Gutti" habe ich nicht an Sie gedacht - das Mißverständnißpotetial fiel mir erst nach dem Klick auf ...

Mag sein, daß Sie in einigen Dingen richtig liegen: ein Abarbeiten der Schuld fände ich auch besser, dürfte jedoch in der Praxis an den Kosten scheitern. Und an die Mahnwachen der "Menschenfreunde" wegen "inhumaner" Zwangsarbeit mag ich gar nicht erst denken! Wäre die "empfindsamen" Menschen bereit, die Kosten der Verwahrung eines Mörders zu tragen - oder hört beim Geld das Mitleid denn doch auf?

Das gekonnte Hängen durch Genickbruch war sicherlich eine recht humane Hinrichtungsart und in Fällen, wo kein Zweifel an der Täterschaft besteht, immer noch gerechter, als Holiday in Knast. Haben die "Humanisten" jedoch als zu rustikal verworfen.

Das alte Testament gehört doch auch noch zu den Grundlagen des Christentums ... und wenn es den Juden gestattet ist, nach Auge um Auge zu richten, warum dann nicht auch anderen?

Mit ihrer "Humanitas" holten die Christen allerlei Barbaren ins Land. Die Stunden unseres verfeinerten Rechtsempfindes sind m.E. gezählt.

Europa ist in Agonie, der Staat und Justiz sind eine Mörderbande (z.B. Fall Dutroux, NSU) und man sorgt sich um eine mißlungene Hinrichtung ...

Kreuzweis

quer hat gesagt…

"....und wenn es nicht anders geht, durch lebenslängliche Haft unter unerfreulichen Bedingungen..."

@Le Penseur,

ja, das wäre eine echte Alternative - wenn es sie gäbe. Was heißt denn "Lebenslänglich" in unserem degenerierten Rechtssystem?

Ist dieses System nicht so angelegt, daß es (im Verhältnis) alles andere härter bestraft, als die Auslöschung eines Lebens?

Bedenken Sie: Für Totschlag kann man Bewährung bekommen. Für Steuerdelikte nicht.

Nescio hat gesagt…

Penseur: "Denken Sie bspw. an den Fall Paul House, wo den 22 Jahre in der Todeszelle sitzenden Verurteilten nur ein inzwischen möglich gewordener DNA-Test, der seine Unschuld bewies, vor der Hinrichtung bewahrte"
Wenn sich die Unschuld des Inhaftierten nach 22 Jahren herausstellt, kann man ihn wenigstens frei lassen (und entschädigen). Wenn sich die Unschuld eines Hingerichteten herausstellt, kann man das nicht wieder gut machen. Insb. ihn nicht wieder zum Leben erwecken.

Ich gehe sowohl für Österreich, als auch das "Land der Freien" von 10-20 Prozent Fehlurteilen aus.

Wenn sich die Unschuld eines Inhaftierten nach 22 Jahren herausstellt und er frei gelassen wird, werden (in USA) enorme Summen an Haftentschädigung fällig. Stellt sich die Unschuld eines Hingerichteten heraus, gibts keinen Kläger mehr und i.a. daher kein Entschädigungsverfahren...

Ob sich das Festhalten an der Todesstrafe wohl dadurch erklärt?

Volker hat gesagt…

Zum Thema USA erklärt. Informativ und gut lesbar, wie man das von diesem Blog gewohnt ist.

"Wenn sich die Unschuld eines Inhaftierten nach 22 Jahren herausstellt und er frei gelassen wird, werden (in USA) enorme Summen an Haftentschädigung fällig. Stellt sich die Unschuld eines Hingerichteten heraus, gibts keinen Kläger mehr und i.a. daher kein Entschädigungsverfahren...

Ob sich das Festhalten an der Todesstrafe wohl dadurch erklärt?"


Nein. Aus zwei Gründen.

1.
Die Logik:
Wieso sollten die Entschädigungszahlungen der Grund für die Todesstrafe sein?
Das wäre allenfalls ein Grund, wenn die Todesstrafe von den USA gesetzlich festgelegt wurde, jedoch die Entschädigungen von einer übergeordneten Macht.
Wieso sollten in den USA Todesurteile gefällt werden zur Verhinderung von Entschädigungen, wenn man das gleiche Ziel erreichen könnte mit einer einfachen Beschränkung der Entschädigungszahlungen?

2.
Die tatsächlichen Kosten.
WELT 18.02.2009:
"Kosten für eine lebenslange Haft können nach Angaben von Standdown bis zu zehnmal geringer sein als für eine Todesstrafe, bei der bis zur Vollstreckung aufgrund langer Berufungsverfahren Jahre vergehen können. Zudem würden die Anwälte der Gefangenen oft vom Staat bezahlt. Auch der Unterhalt von Todestrakten und Todeskammern sei kostspielig. So rechnete das US-Informationszentrum zur Todesstrafe (DPIC) aus, dass die fünf seit 1976 ausgeführten Exekutionen in Maryland den Staat rund 37 Millionen Dollar gekostet haben."

Wikipedia:
"Die Todesstrafe ist in den USA ausgesprochen kostenintensiv. Eine Studie kommt am Beispiel Kaliforniens zu dem Schluss, dass seit der Wiedereinführung der dortigen Todesstrafe 1978 insgesamt Mehrkosten in Höhe von mehr als 4 Mrd. US$ entstanden sind. Dies entspricht Kosten von 308 Million US$ für jede der seitdem durchgeführten 13 Hinrichtungen (Stand 2011)."

SPIEGEL 21.10.2009:
" Die Todesstrafe kostet laut Dieter die Staaten im Schnitt pro Jahr zehn Millionen Dollar mehr als lebenslange Haftstrafen. Kalifornien gebe jährlich 137 Millionen Dollar für die Hinrichtungen aus. In den Gefängnissen des Bundesstaats warteten 678 Menschen auf ihre Exekution. Viele der Häftlinge sitzen laut CNN bereits seit den späten siebziger Jahren im Todestrakt.

Das Dokumentationszentrum hat nun Zahlen für mehrere Staaten veröffentlicht: In Maryland habe man im Laufe von 20 Jahren 186 Millionen Dollar ausgegeben, andere Staaten wie New York und New Jersey hätten mehr als 100 Millionen für ihr System staatlicher Blutrache gezahlt, in dem die Hinrichtungen dennoch ausgesetzt worden seien.
In Florida gebe die öffentliche Hand im Schnitt 24 Millionen für jede Hinrichtung aus - in diesem Jahr waren es bislang zwei. Die Exekutionen an sich seien nicht das Teuerste, so Aktivist Dieter, sondern der gesamte Prozess schlage so extrem zu Buche - etwa aufgrund der höheren Sicherheitsstandards in den Todestrakten."

Anonym hat gesagt…

Was hier ablief, ist zu mißbilligen, ebenso, daß in den Staaten arme Schlucker, wie die meisten von uns, die nicht mal eben eine mindestens sechsstellige Summe für den Rechtsverdreher übrig haben, bei halbgarer Indizienlage dran glauben müssen. Und noch 20-30 Jahre warten dürfen, nebenbei. Aber bei einem richtig fiesen Mord*, und eindeutiger Beweislage -doch, das geht - warum nicht? Sonst in dubio pro reo, ganz selbstverständlich.
-Hildesvin-
*P.S. Affekttat ist etwas anderes. Der Sohn von Marlon Brando hat zehn Jahre bekommen, von denen er fünf abgebrummt hat.

Nescio hat gesagt…

@ Hildesvin: Ob ein Unschuldiger verurteilt wird oder nicht hängt nicht vom Honorar ab, das er dem Rechtsanwalt in den Rachen wirft.
Ich habe Rechtsanwälte erlebt, welche schweigend und gelangweilt der Verhandlung beiwohnten, als ginge sie das Ganze gar nichts an; erst als am Ende der Richter sie aufforderte, Kostennote zu legen, machten sie plötzlich einen ganz „aufgeweckten“ Eindruck und legten eine ganz gepfefferte.

Überhaupt kommt es weder auf die Person noch auf das Können des Rechtsanwalts an. Denn von all den Rechtsanwälten, die ich kenne, ist keiner mutig genug, einem Richter auch nur zu widersprechen.

Wenn also ein Richter beabsichtigt, ein bestimmtes Urteil zu fällen, so wird er
- Zeugenaussagen entsprechend verdreht protokollieren
(Manche Zeugen würden sich sehr wundern, wenn sie nach ihrer Aussage das Verhandlungsprotokoll lesen würden, was sie angeblich gesagt haben)

- Dem einen Zeugen „glauben“ (so tun, als ob er dem notorischen Lügner glaubt) und dem anderen halt nicht (freie Beweiswürdigung)
- Sachverständige bestellen und diese privat anrufen und durchblicken lassen, welche Aussage das Gutachten haben soll (der Gutachter weiß natürlich: Wenn er auf diesen Wunsch nicht eingeht, wird er nie wieder beauftragt)
- Beweise, Lokalaugenscheine, Urkunden etc., welche dem von ihm beabsichtigten Urteil widersprechen, gar nicht zulassen. Entsprechende Beweisanträge werden ignoriert und nicht einmal in den Akt aufgenommen.

Es kommt also nur auf die Person des Richters an. Wie beeinflußt man ihn?
Geldkoffer funktioniert i.a. nicht (darauf geht kein Richter ein, könnte ja eine Falle sein).

Aber die meisten Richter sind, wie andere Beamte auch, Opportunisten und wollen es sich daher mit mächtigen Lobbys gut stellen (ist gut für die Karriere).

Ein Bekannter von mir war eines Vergehens beschuldigt (das er begangen hatte), und alle Beweise sprachen gegen ihn. Was tat er also? Er ließ dem Richter gegenüber wiederholt durchblicken, er (also mein Bekannter) wäre mosaischen Glaubens.
Das war zwar gelogen, aber der Richter, ein Goj, konnte es nicht nachprüfen, und daher im Zweifel … Freispruch !

Volker hat gesagt…

@Nescio

Zustimmung im Großen und Ganzen. Kleine Präzisierungen würde ich trotzdem gern anbringen.

„Überhaupt kommt es weder auf die Person noch auf das Können des Rechtsanwalts an.“

Doch, das Gewicht des RA spielt eine große Rolle.

Michelsen wurde zuerst zu 4,5 Jahren Knast verurteilt. Als sich Schwenn der Sache angenommen hat, wurde er im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Obwohl sich weder an der Sach- noch Rechtslage auch nur Jota geändert hätte.
Es war allein das Werk von Schwenn.

Im Fall Witte genau das gleiche. Zuerst jahrelang Knast. Und dann im Wiederaufnahmeverfahren Freispruch, obwohl sich weder an der Sach- noch Rechtslage auch nur Jota geändert hätte.
Es war allein das Werk von Schwenn.

Ebenso im Fall Arnold. Zuerst jahrelang Knast. Und dann im Wiederaufnahmeverfahren Freispruch, obwohl sich weder an der Sach- noch Rechtslage auch nur Jota geändert hätte.
Es war allein das Werk von Lierow.

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„Beweise, Lokalaugenscheine, Urkunden etc., welche dem von ihm beabsichtigten Urteil widersprechen, gar nicht zulassen. Entsprechende Beweisanträge werden ignoriert und nicht einmal in den Akt aufgenommen.“

Ist gar nicht nötig. Die Justiz ist dermaßen versypht, dass auch bei nachgewiesener Unschuld die Unperson verurteilt wird. Siehe den Osnabrücker Schauprozess. Dort wurde beim Ortstermin nachgewiesen, dass der großgewachsene Michelsen die unterstellte Straftat in dem japanischen Kleinwagen gar nicht begangen haben kann. Das Gericht hat ihn trotzdem verurteilt.

Diese Machenschaften sind der Grund, der einzige Grund, weshalb ich gegen die Todesstrafe bin.

Nescio hat gesagt…

@ Volker: Es freut mich, daß du dich auch mit solchen Dingen beschäftigst. Ich dachte schon, ich wäre der Einzige. Abgesehen von Le Penseur.
Danke für den verlinkten Artikel. Dieser ist in mehrfacher Hinsicht lehrreich.

1. Wie eine gewohnheitsmäßige Lügnerin leicht Unschuldige ins Gefängnis bringen kann
(„Borderline“ nennt man das seit einigen Jahren. Ein psychisches Leiden … ich kannte auch mal eine solche ganz intim, und sie litt überhaupt nicht, sondern hatte einen Riesenspaß daran, alle, auch mich, zu belügen und zu manipulieren. Sie war nur eine perfekte Schauspielerin und vermochte auf Knopfdruck echte Tränen zu produzieren, wie sie mir einmal sogar vorführte. )

2. Der Erst-Richter wollte es sich nicht mit den mächtigen Feministinnen-, LilaPudel- und Psychobetreuungsindustrie- Lobbies verscherzen, deshalb „glaubte“ er der Zeugin. Genauer gesagt: Er tat als ob. Für so dumm, daß er ihr wirklich geglaubt hätte, halte ich ihn nicht.

3. Daß es doch vereinzelt anständige Rechtsanwälte und Richter (hier gesehen im Wiederaufnahmeverfahren) gibt, freut mich. Einen solchen würde ich gern kennenlernen. Möglichst nicht als Angeklagter, denn man kann trotzdem nie wissen.

4. Solange ein unschuldig Verurteilter auf seiner Unschuld besteht, wird er keinesfalls auf Bewährung frei gelassen. Zitat aus dem verlinkten Artikel:
„Auffällig sei, schreibt die JVA, "dass Herr M. weiterhin bestreitet, der Täter zu sein". M. halte sich hartnäckig für unschuldig, sei "nicht in der Lage, sein Handeln zu akzeptieren, und kann sich nicht mit der Straftat auseinandersetzen". Deshalb wird von der Anstalt eine vorzeitige Entlassung " nicht befürwortet". M. muss (ebenso wie S.) als uneinsichtiger Gewalttäter seine Strafe bis auf den letzten Tag absitzen. Danach ist er ein gebrochener Mann.“
Dabei wäre dieses Problem am leichtesten zu lösen. Kleine Gesetzesänderung: „Fortgesetzes Bestreiten der Tatbegehung steht einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe nicht entgegen.“

5. Die aus den VSA stammende Unsitte der „Deals“:
„Derart in die Klemme geraten, habe der Vorsitzende Richter, ihm, dem Verteidiger Gerken, nun folgenden Vorschlag unterbreitet: Wenn Bernhard M. wenigstens ein Teilgeständnis ablege, wolle man es mit zwei Jahren auf Bewährung gut sein lassen, und der Angeklagte werde sofort freigelassen.“
Tatsachen, wie zB vergangene Ereignisse, sind nun nicht mehr feststehend, sondern reine Verhandlungssache. Wer das wirksamere Druckmittel hat, der hat Recht und kann frei diktieren, was in der Vergangenheit geschehen ist und was nicht ….
An welche Prozesse erinnert uns das nur? Selbstverständlich nicht in der Stadt der Meistersinger, sondern nur weit östlich davon.

Nescio hat gesagt…

Niemals nicht passiert sowas in der Stadt der Meistersinger, wollte ich sagen.